Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2005 - 18 B 316/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im einstweiligen Rechtsschutz zum Ehegattennachzug bei Bestehen einer gesetzlich geforderten familiären Lebensgemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden - 7 L 33/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2005 - 18 B 316/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03
Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2005 - 18 B 316/05
vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 9. September 2003 - 1 C 6.03 -, InfAuslR 2004, 77;. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2000 - 18 B 814/99
Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender ehelicher …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2005 - 18 B 316/05
Der Antragsgegner, dem - was vorliegend von maßgebender Bedeutung ist - insoweit grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast obliegt, - vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2000 - 18 B 814/99 -, AuAS 2000, 111 = InfAuslR 2000, 290 = FamRZ 2000, 882 - und ihm folgend das Verwaltungsgericht legen ihren Entscheidungen zu Grunde, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug zu keinem Zeitpunkt gegeben waren, weil zwischen dem Antragsteller und seiner deutschen Ehefrau nicht die gesetzlich geforderte familiäre Lebensgemeinschaft bestanden hat (vgl. §§ 23 Abs. 1 und 2, 17 Abs. 1 AuslG, nunmehr § 27 Abs. 1 AufenthG). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2003 - 18 B 2356/02
Rücknahme einer erteilten unbefristeten Aufenthaltserlaubnis wegen Vorliegen von …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2005 - 18 B 316/05
Wie er bereits in früheren gleich gelagerten Verfahren entschieden hat, - vgl. etwa Senatsbeschluss vom 20. August 2003 - 18 B 2356/02 - würde damit der in einem lediglich auf die Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes gerichteten Verfahren angemessenen Prüfungsrahmen überschritten. - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2005 - 18 B 263/05
Zuordnung des Ausländerrechts zu dem Recht der Gefahrenabwehr
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2005 - 18 B 316/05
Etwaige Bedenken gegen die nach der Senatsrechtsprechung - vgl. nur Senatsbeschluss vom 2. März 2005 - 18 B 263/05 - aus § 4 Abs. 1 OBG NRW hergeleitete örtliche Zuständigkeit des Antragsgegners zum Erlass des hier streitigen Bescheides, die sich aus der seiner Entscheidung zu Grunde gelegten und wiederholt von ihm geäußerten Ansicht herleiten, dass der Antragsteller seit mehreren Jahren in E. wohnt, bestehen nicht mehr, nachdem die Stadtverwaltung E. gemäß § 3 Abs. 3 VwVfG NRW der Fortführung des vorliegenden Verfahrens durch den Antragsgegner zugestimmt hat und dieser das Verfahren fortführt, was bei Wahrung der Interessen der Beteiligten dessen einfachen und zweckmäßigen Durchführung dient.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 18 B 2187/05
Eheliche Lebensgemeinschaft Aufenthaltserlaubnis Rücknahme Aufhebung gemeinsame …
Der Antragsgegner, dem - was vorliegend von maßgebender Bedeutung ist - insoweit grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast obliegt, - vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Februar 2000 - 18 B 814/99 -, AuAS 2000, 111 = InfAuslR 2000, 290 = FamRZ 2000, 882 - und vom 12. August 2005 - 18 B 316/05 - und ihm folgend das Verwaltungsgericht legen ihren Entscheidungen zu Grunde, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug zum Entscheidungszeitpunkt nicht gegeben waren, weil zwischen dem Antragsteller und seiner Ehefrau nicht die gesetzlich geforderte familiäre Lebensgemeinschaft bestanden hat (vgl. §§ 23 Abs. 1 und 2, 17 Abs. 1 AuslG, nunmehr § 27 Abs. 1 AufenthG).Wie er bereits in früheren gleich gelagerten Verfahren entschieden hat, - vgl. etwa Senatsbeschluss vom 12. August 2005 - 18 B 316/05 - würde damit der in einem lediglich auf die Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes gerichteten Verfahren angemessene Prüfungsrahmen überschritten.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2007 - 18 B 2514/06
Beschränkungsverfügung eheliche Lebensgemeinschaft Umzug örtliche Zuständigkeit
Wie er bereits in früheren gleich gelagerten Verfahren entschieden hat, - vgl. etwa Senatsbeschluss vom 12. August 2005 - 18 B 316/05 - würde damit der in einem lediglich auf die Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes gerichteten Verfahren angemessene Prüfungsrahmen überschritten.